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Gutachten

Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts oder die Bewertung eines Objektes im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel.

Ein Gutachten ist eine formale verbindliche, mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen.

Es bezieht sich in erster Linie auf Geschehenes oder aktuell Gegebenes. Es ist insofern eine überwiegend konservierende Tätigkeit. Aussagen über Schritte, die zu vollziehen sind, und über kurzfristig zu erwartende Ereignisse weisen in die nahe Zukunft und stellen damit einen Grenzbereich sachverständiger Tätigkeit dar.

Gerichtsgutachten

Es ist nicht eindeutig bestimmbar, ob es sich hier um ein Gutachten handelt, das vom Gericht bestellt worden oder das für die Vorlage bei Gericht vorgesehen ist.

Gutachten im privaten Auftrag

Gutachten, die außerhalb von Gerichtsverfahren für andere Auftraggeber erstattet werden, nennt man Privatgutachten. Bei der Erarbeitung eines solchen Gutachtens wird der Sachverständige außergerichtlich tätig. Aus diesem Grunde werden Privatgutachten auch außergerichtlich erstattete Gutachten genannt.

Wertermittlung & Bewertungen

Die Parteien beauftragen den Gutachter, den angemessenen Kauf- oder Marktpreis einer Ware, den Verkehrs- oder Beleihungswert eines Grundstücks oder den Wert einer Arztpraxis oder eines Unternehmens festzustelen.